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Patienteninformation - Leistungskürzung für GKV-Patienten

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Triggerpunktbehandlung

Triggerpunktschmerzen:

Neben Wirbelblockierungen sind fixierte Triggerpunkte häufige Ursache therapieresistenter Schmerzen.
Der Name ist auf das englische „to trigger“ (auslösen - abfeuern) zurückzuführen und beschreibt die unmittelbare Schmerzauslösung durch Druck, Infiltration oder Nadelstich (jump sign).

Triggerpunktdiagnostik:

Triggerpunkte und Wirbelblockierungen können durch bildgebende Verfahren wie Röntgen, CT oder Kernspinuntersuchungen (MRT) nicht dargestellt werden.
Die Diagnostik ist ausschließlich durch eine klinische Untersuchung möglich

Triggerpunktbehandlung:

1. Medikamentöse Therapie:
Übliche Behandlungen für myofasziale Schmerzen mit NSAR (Ibuprofen, Naproxen, Diclofenac), Paracetamol, Novaminsulfon, Muskelrelaxantien oder Opiaten sind bei fixierten Triggerpunkten nicht ursächlich wirksam.

2. Physiotherapie:
Manuelle Therapie und Krankengymnastik sind in der Regel bei chronifizierten Triggerpunktschmerzen nicht ausreichend wirksam. Osteopathische Verfahren behandeln dagegen erfolgreich vorhandene Triggerpunkte. Osteopathie ist keine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen und daher nur als Privatleistung für gesetzlich versicherte Patienten möglich.

Unterlindener Behandlungsprogramm für Triggerpunktschmerzen:

  • Genaue Triggerpunktlokalisation mit RAC (Reflex aurikulo-cardiaque)
  • Triggerpunkt-Akupunktur
  • Alternativ: Triggerpunktinjektionen mit Lokalanästhetika