Stoßwellentherapie - Kosten und Kostenerstattung

Die Erstattungen für Stoßwellentherapie für Versicherte gesetzlicher (GKV) und privater (PKV) Krankenkassen sind unterschiedlich.
Kostenerstattung für GKV-Versicherte
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten für ihre Mitglieder keine Behandlungen mit Stoßwellen.
Eine Behandlung kann auf Wunsch des Patienten nach privater Vereinbarung zu reduzierten GOÄ-Sätzen erfolgen.
Kostenerstattung für Privat-Versicherte
Nach Beschluss des Ausschusses "Gebührenordnung" der Bundesärztekammer vom 15.02.2002 kann eine Stoßwellentherapie bei schmerztherapeutischer Indikation analog GNr. 1800 GOÄ von den Privatkassen erstattet werden.
Wir empfehlen, vor Behandlungsbeginn eine Kostenzusage von Privatkasse und Beihilfe einzuholen.


Eingestellt am 08.05.2015