Patienteninformation zur elektronischen Patientenakte

Für die persönliche Auseinandersetzung meiner Patientinnen und Patienten mit der geplanten elektronischen Patientenakte veröffentliche ich eine Stellungnahme von Dr. Christian Messer, Präsident des BDPM (Bundesverband Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie).

"Wie Sie vielleicht schon gehört haben, gibt es bei der geplanten
EINFÜHRUNG DER ELEKTRONISCHEN PATIENTENAKTE für alle erhebliche
Probleme: technische, datenschutzrechtliche und vor allem einen
Paradigmenwechsel in der ärztlichen Schweigepflicht.

UM ALLEN MISSVERSTÄNDNISSEN ZUVORZUKOMMEN: WIR WOLLEN EINE
DIGITALISIERUNG, DIE UNS UND UNSEREN PATIENTINNEN UND PATIENTEN NÜTZT.

Nach dem derzeitigen Stand wird es anfänglich leider keinen praktischen
Nutzen für die Behandlungen geben: die ePA wird mindestens ein halbes
Jahr lediglich ein elektronischer Aktendeckel mit einem
unübersichtlichen Sammelsurium von PDF-Dateien sein, frühestens im 2.
Halbjahr 2025 soll als erste nützliche Funktion der Medikationsplan
eingeführt werden.

Allerdings werden die Krankenkassen von Beginn an auch sensible Daten
ihrer Versicherten und Ihrer Patientinnen und Patienten automatisch auf
die ePA hochladen, etwa alle Diagnosen aus dem Bereich der Psyche, die
Sie zum Beispiel jemals im Rahmen der Psychosomatischen Grundversorgung
oder im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeiten oder aus anderen
Behandlungszusammenhängen gestellt haben. Damit können alle, die in
medizinischen Institutionen arbeiten, bei Stecken der Karte diese Daten
für 90 Tage einsehen, alle Mitarbeitenden in Apotheken für 3 Tage –
wenn nicht gehandelt wird.

Dies und viele andere Dinge werden automatisch geschehen - wenn nicht
gehandelt wird. Das ist Gesetzeslage! Schweigen mutiert hier zur Zustimmung!

INSOFERN LIEGT ES IN IHRER PERSÖNLICHEN ÄRZTLICHEN VERANTWORTUNG, sich über die Konsequenzen bewusst zu sein, die hier für Sie und Ihre Behandlungen entstehen – wenn nicht gehandelt wird."

HANDELN SIE UND BILDEN SIE SICH EINE EIGENE MEINUNG, UM AUCH ZUKÜNFTIG
ÄRZTLICH VERANTWORTUNGSVOLL HANDELN ZU KÖNNEN.

Mit kollegialen Grüßen

Dr. Christian Messer



Eingestellt am 27.11.2024 von B.Bonorden
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