Patienteninformation - Leistungskürzung für GKV-Patienten

Ende der 100-Prozent-Vergütung

Mit Einführung der Budgetierung ab Quartal 4/2023 wurde rückwirkend die Erstattung von in Vorquartalen erbrachter ärztlicher Leistungen gestrichen. Die Gesundheitspolitik der Ampel-Regierung und Minister Lauterbach gefährden damit schwerwiegend den Fortbestand hausärztlicher Praxen und den Umfang der bisher geleisteten hausärztlichen Versorgung

Stellungnahme der Kassenärztlichen Vereinigung BW

Die Situation ist absurd: Während Gesundheitsminister Lauterbach vollmundig ankündigt, die Hausärztebudgets abschaffen zu wollen, werden sie für hausärztliche Praxen in Baden-Württemberg erstmals seit über zehn Jahren wieder bittere Realität. Ab dem Abrechnungsquartal 4/2023 können wir nicht länger alle abgerechneten Leistungen zu den Preisen vergüten, die im EBM stehen. Es bleibt die Hoffnung, dass es nur um vier bis fünf Quartale geht, bis die versprochene Entbudgetierung für die hausärztlichen Praxen tatsächlich kommt. Das neue Versorgungs­stärkungs­gesetz, mit dem das umgesetzt werden soll, lässt jedoch weiter auf sich warten. Das Bundes­kabinett hat am 22. Mai 2024 den Entwurf beschlossen. Die erste Lesung im Bundestag ist noch vor der Sommerpause geplant. (BMG: Gesundheits­versorgungs­stärkungs­gesetz – GVSG).

KBV-Vorstand: Lauterbach will das Gesundheitswesen neu ausrichten – Großstrukturen statt Praxen

18.07.2024 - Mit den Gesetzesvorhaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach droht nach Einschätzung des Vorstands der KBV ein schleichender Systemwandel. Lauterbach setze auf Großstrukturen, die durch Kommunen oder den Staat gesteuert würden, nicht auf inhabergeführte Praxen, stellten Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Sibylle Steiner am Mittwoch vor Journalisten heraus. Dabei kritisierten sie zugleich den fehlenden Dialog.

Er habe den Eindruck, Lauterbach wolle nicht nur die fachärztliche Versorgung ans Krankenhaus verlegen, sondern auch die hausärztliche Versorgung, sagte KBV-Vorstandsvorsitzender Gassen und fügte hinzu: „Das ist eine 180-Grad-Wendung.“ Gleichzeitig würden den Vertragsärzten immer mehr Verpflichtungen aufgebürdet. So sollen sie künftig tagsüber neben ihrer Praxistätigkeit in Integrierten Notfallzentren (INZ) tätig sein.

Wir werden unsere Patienten über die weitere Entwicklung und deren Folgen für die medizinische Versorgung unterrichten

15.03.2024: Bis zum heutigen Tag hat keine Entbudgetierung stattgefunden. Diese soll "kostenneutral" erfolgen und kann damit nicht zu einer Verbesserung der Situation beitragen.
Der Fortbestand haus- und fachärztlicher Praxen und der Standard bisheriger Patientenversorgung bleibt damit weiterhin gefährdet. Unmittelbare Folge der bisherigen Gesundheitspolitik sind bereits jetzt Schließungen von Hausarztpraxen und Apotheken ohne Nachfolger sowie zunehmend lange Wartezeiten für Arzttermine.



Eingestellt am 16.07.2024 von B.Bonorden