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News / Aktuelles

Osterurlaub

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Widerspruch zur elektronischen Patientenakte (e-PA)

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Patienteninformation zur elektronischen Patientenakte

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Patienteninformation - Leistungskürzung für GKV-Patienten

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Akupunktur - Kontraindikationen

Jede Akupunkturbehandlung sollte nur nach vorheriger schulmedizinischer Abklärung und Ausschluss von Kontraindikationen erfolgen. Geeignet für Akupunkturen sind akute und chronische Schmerzen und funktionelle Störungen.

Kontraindikationen für Akupunktur:

  • Krankheitsbilder unklarer Genese
  • Notfälle mit vitaler Gefährdung
  • Genetisch bedingte Erkrankungen
  • Entzündliche Erkrankungen
  • Strukturelle Organerkrankungen
  • Stoffwechselerkrankungen
  • Nervenkompressionssyndrome
  • Psychiatrische Erkrankungen
  • Malignome