News / Aktuelles
Osterurlaub
Widerspruch zur elektronischen Patientenakte (e-PA)
Patienteninformation zur elektronischen Patientenakte
Patienteninformation - Leistungskürzung für GKV-Patienten
Akupunktur - Kontraindikationen
Jede Akupunkturbehandlung sollte nur nach vorheriger schulmedizinischer Abklärung und Ausschluss von Kontraindikationen erfolgen. Geeignet für Akupunkturen sind akute und chronische Schmerzen und funktionelle Störungen.
Kontraindikationen für Akupunktur:
- Krankheitsbilder unklarer Genese
- Notfälle mit vitaler Gefährdung
- Genetisch bedingte Erkrankungen
- Entzündliche Erkrankungen
- Strukturelle Organerkrankungen
- Stoffwechselerkrankungen
- Nervenkompressionssyndrome
- Psychiatrische Erkrankungen
- Malignome