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Akupunkturbehandlung - Kostenerstattung für GKV-Versicherte
Akupunkturen für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) werden ausschließlich für die Behandlung von chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule (LWS) und der Kniegelenke (Gonarthrose) übernommen. Im Regelfall werden 10 Behandlungen erstattet. Eine Zweitbehandlung kann nach Ablauf von 12 Monaten erfolgen.
Akupunkturbehandlungen bei anderen Beschwerdebildern sind zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich.
Akupunkturbehandlungen bei anderen Beschwerdebildern sind zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich.
Eingestellt am 15.03.2011 von Herrn Dr. Bernd Bonorden
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