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News / Aktuelles

Praxisgemeinschaft Unterlinden - Pfingsten 2012

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Akupunkturbehandlung - Kostenerstattung für GKV-Versicherte

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22. Deutscher interdisziplinärer Schmerz- und Palliativkongress

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Interdisziplinäres Schmerzforum Freiburg (ISF)

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Stoßwellentherapie - Kostenerstattung

Die Erstattungen für Stoßwellentherapie für Versicherte gesetzlicher (GKV) und privater (PKV) Krankenkassen sind unterschiedlich.

Kostenerstattung für GKV-Versicherte

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten für ihre Mitglieder keine Behandlungen mit Stoßwellen.
Eine Behandlung kann auf Wunsch des Patienten nach privater Vereinbarung zu reduzierten GOÄ-Sätzen erfolgen.

Kostenerstattung für Privat-Versicherte

Nach Beschluss des Ausschusses "Gebührenordnung" der Bundesärztekammer vom 15.02.2002 kann eine Stoßwellentherapie bei schmerztherapeutischer Indikation analog GNr. 1800 GOÄ von den Privatkassen erstattet werden.
Wir empfehlen, vor Behandlungsbeginn eine Kostenzusage von Privatkasse und Beihilfe einzuholen.