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Akupunktur - Kostenerstattung

Die Erstattungen für Akupunkturbehandlungen für Versicherte gesetzlicher (GKV) und privater (PKV) Krankenkassen sind unterschiedlich.

Kostenerstattung für GKV-Versicherte

Die gesetzlichen Krankenkassen haben mit Wirkung vom 01.01.2007 die Kostenerstattung für ihre Mitglieder in der "Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur" mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) geregelt.
Entsprechend dieser Vereinbarung werden im Regelfall 10 Akupunkturen in unserer Praxis für die Indikationen "Chronischer LWS-Schmerz" und "Chronischer Knieschmerz" übernommen.
Die Behandlung anderer Krankheitsbilder ist zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich.
In diesen Fällen kann auf Wunsch des Patienten eine Akupunktur-
behandlung nach privater Vereinbarung zu reduzierten GOÄ-Sätzen erfolgen.

Kostenerstattung für Privat-Versicherte

Akupunkturen zur Schmerzbehandlung werden von den Privatkassen ohne Einschränkungen übernommen. Sie sind Bestandteil der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Für Beihilfeberechtigte empfehlen wir, vor Behandlungsbeginn eine Beihilfezusage einzuholen.